Aktuelle Corona-Infos der UAW
Wichtige Information:
Laut Information des Staatsministeriums wird die Allgemeinverfügung vom 15.12.2020 nicht verlängert. Dies bedeutet, dass die Festlegungen aus der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 bzgl. der Werk- und Förderstätten ab 09.01.2021 wieder Gültigkeit erlangen.
Das heißt, dass in den Werk- und Förderstätten ab Montag den 11.01.2021 wieder eine Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung coronaspezifischer Anforderungen stattfindet, um Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
„Die Werkstätten dürfen jedoch weiterhin nicht von Menschen mit Behinderung betreten werden,
Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ab 12.01.2021 in den jeweiligen Betriebsstätten eine „Notbetreuung“ eingerichtet, die im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden kann. Alle unsere Betriebsstätten vor Ort sind nach wie vor mit unserem Fachpersonal besetzt. Dort können Sie sich ab Montag, den 11.01.2021 bei Bedarf telefonisch melden.
Aus organisatorischen Gründen kann unsere Förderstätte den regulären Betrieb voraussichtlich erst ab 18.01.2021 wieder aufnehmen. Im Bedarfsfall ist jedoch eine Notbetreuung ab 12.01.2021 gewährleistet. Nähere Informationen erhalten Sie postalisch und/oder persönlich.
Für unser Wirtschaftskunden findet die Produktions- und Dienstleistungserbringung weiterhin uneingeschränkt statt. Wirtschaftskunden wenden sich bezüglich Nachfragen bitte an ihre bisherigen Ansprechpartner in den Unterallgäuer Werkstätten.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung der Unterallgäuer Werkstätten GmbH
Laut Information des Staatsministeriums wird die Allgemeinverfügung vom 15.12.2020 nicht verlängert. Dies bedeutet, dass die Festlegungen aus der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 bzgl. der Werk- und Förderstätten ab 09.01.2021 wieder Gültigkeit erlangen.
Das heißt, dass in den Werk- und Förderstätten ab Montag den 11.01.2021 wieder eine Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung coronaspezifischer Anforderungen stattfindet, um Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
„Die Werkstätten dürfen jedoch weiterhin nicht von Menschen mit Behinderung betreten werden,
- die an einer einschlägigen Grunderkrankung leiden, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen kann.
- nicht in der Lage sind, die notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen unter Zuhilfenahme der üblichen Unterstützungsleistungen einzuhalten und somit zur sog. „Risikogruppe“ zählen“.
Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ab 12.01.2021 in den jeweiligen Betriebsstätten eine „Notbetreuung“ eingerichtet, die im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden kann. Alle unsere Betriebsstätten vor Ort sind nach wie vor mit unserem Fachpersonal besetzt. Dort können Sie sich ab Montag, den 11.01.2021 bei Bedarf telefonisch melden.
Aus organisatorischen Gründen kann unsere Förderstätte den regulären Betrieb voraussichtlich erst ab 18.01.2021 wieder aufnehmen. Im Bedarfsfall ist jedoch eine Notbetreuung ab 12.01.2021 gewährleistet. Nähere Informationen erhalten Sie postalisch und/oder persönlich.
Für unser Wirtschaftskunden findet die Produktions- und Dienstleistungserbringung weiterhin uneingeschränkt statt. Wirtschaftskunden wenden sich bezüglich Nachfragen bitte an ihre bisherigen Ansprechpartner in den Unterallgäuer Werkstätten.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung der Unterallgäuer Werkstätten GmbH