Aktuelle Corona-Infos der UAW
Wichtige Information:
Neue Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab 01.03.2021:
Die aktuelle Allgemeinverfügung „Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung“ vom 07.01.2021 wird über den 28.02.2021 hinaus bis zum 15.04.2021 inhaltsgleich verlängert.
In den Werk- und Förderstätten kann somit generell weiterhin eine Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung Corona spezifischer Anforderungen stattfinden, um eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
„Die Werkstätten dürfen jedoch weiterhin bis zum 15.04.2021 nicht von Menschen mit Behinderung betreten werden,
Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in den jeweiligen Betriebsstätten eine „Notbetreuung“ eingerichtet, die im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden kann. Alle unsere Betriebsstätten vor Ort sind nach wie vor mit unserem Fachpersonal besetzt. Dort können Sie sich bei Bedarf telefonisch melden.
Für unsere Wirtschaftskunden findet die Produktions- und Dienstleistungserbringung weiterhin uneingeschränkt statt. Wirtschaftskunden wenden sich bezüglich Nachfragen bitte an ihre bisherigen Ansprechpartner in den Unterallgäuer Werkstätten.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung der Unterallgäuer Werkstätten GmbH
Neue Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab 01.03.2021:
Die aktuelle Allgemeinverfügung „Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung“ vom 07.01.2021 wird über den 28.02.2021 hinaus bis zum 15.04.2021 inhaltsgleich verlängert.
In den Werk- und Förderstätten kann somit generell weiterhin eine Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung Corona spezifischer Anforderungen stattfinden, um eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
„Die Werkstätten dürfen jedoch weiterhin bis zum 15.04.2021 nicht von Menschen mit Behinderung betreten werden,
- die an einer einschlägigen Grunderkrankung leiden, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen kann.
- nicht in der Lage sind, die notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen unter Zuhilfenahme der üblichen Unterstützungsleistungen einzuhalten und somit zur sog. „Risikogruppe“ zählen“.
Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in den jeweiligen Betriebsstätten eine „Notbetreuung“ eingerichtet, die im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden kann. Alle unsere Betriebsstätten vor Ort sind nach wie vor mit unserem Fachpersonal besetzt. Dort können Sie sich bei Bedarf telefonisch melden.
Für unsere Wirtschaftskunden findet die Produktions- und Dienstleistungserbringung weiterhin uneingeschränkt statt. Wirtschaftskunden wenden sich bezüglich Nachfragen bitte an ihre bisherigen Ansprechpartner in den Unterallgäuer Werkstätten.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung der Unterallgäuer Werkstätten GmbH