Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeines


Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie gegebenenfalls einzelvertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil. Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Der Verkäufer verpflichtet sich, als vertraulich bezeichnete Daten/Unterlagen des Käufers nur mit dessen Zustimmung unberechtigten Dritten zugänglich zu machen.


Lieferzeit


Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin schriftlich bestätigt worden.

Sind für die Lieferung vom Käufer Pläne oder Bemusterungen über den Kaufgegenstand zur Verfügung zu stellen, gelten verbindlich vereinbarte Liefertermine ausschließlich dann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorher fristgerecht dem Verkäufer übergeben wurden.

Die Einhaltung der Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Verkäufer sobald als möglich mit.

Der Liefertermin ist eingehalten, wenn der Kaufgegenstand den Sitz des Verkäufers verlassen hat oder Versandbereitschaft gemeldet ist.

Ist die Nichteinhaltung der Liefertermine auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Verkäufers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.


Gefahrenübergang/Versand


Ist ein Versand der bestellten Ware vereinbart, so erfolgt dieser am Sitz des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dem Verkäufer steht die Wahl des Transportunternehmens sowie des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Verkäufers auf den Käufer über, wenn frachtfreier Lieferung oder Eigenlieferung vereinbart ist.

Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Hieraus entstehende Kosten, insbesondere Lagerspesen, hat der Käufer zutragen.

Teillieferungen sind zulässig.


Zahlungsbedingungen


Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Verkäufers sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zielüberschreitung ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist. Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € je Mahnung zusätzlich berechnet. Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.

Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils Kosten/Gebühren, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die ältere.

Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug, steht es dem Verkäufer frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.

Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Verweigert der Käufer Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.


Garantien


Der Verkäufer übernimmt keinerlei irgendwie geartete Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.


Mängelansprüche


Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Ablieferung unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und dem Verkäufer die festgestellten Mängel innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Anlieferung schriftlich mitzuteilen. Erkennbare Mängel, die nicht frist- und formgerecht gerügt werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht Nacherfüllung zu verlangen. Der Verkäufer trifft die Entscheidung ob Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung erfolgt nach eigenem Ermessen.

Zur Vornahme aller dem Verkäufer notwendig erscheinenden Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Anderenfalls ist der Verkäufer von der Haftung für die daraus entstehenden Kosten befreit.

Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Verkäufers für die daraus entstehenden Folgen.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel.


Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Verkäufer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen in dessen Eigentum.

Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht dem Verkäufer das (Mit-)Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Der Käufer ist berechtig, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten, weiterzuverkaufen, sowie zu gebrauchen. Der Käufer tritt jedoch dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung gegen den Erwerber oder gegen Dritte erwachsen.

Der Käufer darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der gelieferten Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.


Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht, wenn der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Haftung


Für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Verkäufer – aus welchen Rechtsgründen auch immer- nur bei:

- Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- Mängeln die arglistig verschwiegen wurden

Die vorstehenden Beschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung.